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FRAGEN?
Adresse: Königstrasse 27, 70173 Stuttgart
Tel.: + 49 711 490 50 289
Email: hello@goodliveconcerts.com
PRESSE
Liebe Presse-und Medienvertreter falls Sie Fragen und Anfragen zur Akkreditierung haben, wenden Sie sich bitte an presse@goodliveconcerts.com.
FAQ zur Coronabedingter Absagen/Verlegungen
Meine Veranstaltung wurde verschoben. Welche Möglichkeiten habe ich?
Für verschobene Veranstaltungen behalten alle Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Sie müssen weder in neue Tickets noch in Gutscheine umgetauscht und auch nicht umgeschrieben werden.
Wenn Sie am Ersatztermin nicht dabei sein können, können Sie sich an die Vorverkaufsstelle wenden, an der Sie das Ticket gekauft haben. Dort wird Ihr Ticket in einen Gutschein getauscht.
Die VVK-Stelle, bei der ich mein Ticket gekauft habe, will keinen Umtausch der Tickets in Gutscheine durchführen. Was kann ich tun?
Sofern es sich um eine Vorverkaufsstelle von CTS Eventim handelt, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice unserer Partner Eventim oder Ticketmaster. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
In anderen Fällen, melden Sie sich bitte bei uns unter hello@goodliveconcerts.com Wir werden uns bemühen in Anbetracht der aktuellen Lage schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Allgemeine Info
Die Corona-Krise zieht weiterhin ihre Kreise und trifft die Eventbranche in großem Ausmaß. Um eure Gesundheit zu schützen, haben wir nun alles daran gesetzt, sämtliche Termine auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um sicherzustellen, dass ihr die jeweiligen Konzerte unbesorgt besuchen könnt und ein unbeschwertes, schönes Konzerterlebnis habt. Wir freuen uns sehr darauf, euch alle gesund und munter auf den Konzerten an den Ersatzterminen zu sehen. Sollte es euch nicht möglich sein, die neuen Termine wahrzunehmen, so gibt es derzeit von Seiten der Bundesregierung eine Regelung, die eine Gutscheinlösung vorsieht. In diesem Fall habt ihr die Möglichkeit, eure Tickets gegen einen Gutschein einzutauschen, welchen ihr wiederum bis Ende 2021 gegen eine andere Veranstaltung einlösen lassen könnt.
Wir hoffen auf Euer Verständnis, da es sich bei dieser Maßnahme um eine große Hilfeleistung für die gesamte Eventbranche handelt.
Euer GOOD LIVE CONCERTS TEAM
#behaltdeinticket
WIR SAGEN NEIN ZUM TICKETSCHWARZMARKT
Bitte kaufen Sie keine Tickets im Internet über Ticketverkaufsplattformen von Zweitmarkthändlern. Diese werden oftmals mit hohem Preisaufschlag verkauft. Häufig handelt es sich auch um Fälschungen, mit denen Sie keinen Zugang zur Veranstaltung erhalten. Bitte prüfen Sie beim Kartenkauf, ob es sich um den Normalpreis handelt und kaufen sie nur bei unseren Ticketpartner TICKETMASTER & EVENTIM
Wir unterstützen die vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdkv) initiierte bundesweite Kampagne gegen den Ticketzweitmarkt und sagen NEIN zu überteuerten Ticketpreisen durch Schwarzmarkthändler!
AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Veranstaltungsbesuchenden und Veranstalter.
1. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit.
2. Der/die Besucher/in verpflichtet sich, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften des Veranstalters zu beachten. Nichtbeachtung kann Wegweisung vom Veranstaltungsort und Verfall des Tickets zur Folge haben.
3. Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen.
4. Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art sind verboten.
5. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen verschoben, gilt das bereits gekaufte Ticket auch für das Verschiebedatum – Rückgabe und/oder Umtausch sind ausgeschlossen und sind nur im Falle einer Absage oder nach Ermessen des Veranstalters möglich.
6. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen ersatzlos abgesagt, muss das betreffende Ticket innerhalb 30 Tagen ab Showdatum oder im vom Veranstalter kommunizierten Zeitraum bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet.
7. Nur der/die Originalkäufer/in hat Anspruch auf Rückerstattung des Nennwertes durch die offizielle Vorverkaufsstelle. Bei einem Ticketerwerb durch Drittanbietende wie Viagogo, Seatwave, StubHub, Alltickets oder andere entfällt das Anspruchsrecht auf Entschädigung durch CTS Eventim, Ticketmaster oder GOOD LIVE CONCERTS. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt von GOOD LIVE CONCERTS erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
8. Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
9. Openair-Veranstaltungen werden grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Allfällige widrige Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.
10. Muss eine Veranstaltung aus technischen Gründen abgebrochen werden, gilt sie als gespielt, wenn die Pause erreicht wird.
11. Kinder unter 8 Jahren haben aus gesundheitlichen Gründen keinen Zutritt zu den Veranstaltungen des Veranstalters, Kinder und Jugendliche von 8 – 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Der Veranstalter lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.
12. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person genehmigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen.
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person werden, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Volljährigkeit,
Weist die Reife auf, einem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können,
Kann die Heimfahrt des Kindes gewährleisten.
Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Pop/Hip-Hop-Veranstaltungen richten sich regelmäßig an Erwachsene und sind in diesen Fällen keine für Kinder geeignete Veranstaltung. Sollten Eltern bzw. Erziehungsbeauftragte solche Veranstaltungen dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Hörschutz zu sorgen.
12. Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Veranstalters ist es dem Kunden nicht erlaubt, Tickets und/oder VIP-Tickets und/oder VIP-Packages in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu verwenden.